Verwaltungsgerichtshof Ko 2016/03/0008

Ko 2016/03/0008Verwaltungsgerichtshof13.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ko 2016/03/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.2016

Spruch

Das Bundesverwaltungsgericht ist zur Entscheidung über die Beschwerde der antragstellenden Parteien gegen den Bescheid des Bundesministers für Kunst, Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst vom 5. Juni 2015, BKA-KA12.056/0002-Kultusamt/2014, in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 8. September 2015, BKA-KA12.056/0009-Kultursamt/2015, zuständig.

Der entgegenstehende Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 2015, W136 2115136-1/2E, wird aufgehoben.

Der Bund hat den antragstellenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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