Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/03/0007

Fr 2016/03/0007Verwaltungsgerichtshof13.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/03/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.01.2017

Spruch

Dem Landesverwaltungsgericht Tirol wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von einem Monat gerechnet vom Tag der Zustellung dieses Erkenntnisses nachzuholen.

Das Land Tirol hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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