Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/03/0001

Ro 2016/03/0001Verwaltungsgerichtshof26.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/03/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RO2016030001.J00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Dem Revisionswerber wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der mit Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 2015 gesetzten Mängelbehebungsfrist für die Revision bewilligt.

II. zu Recht erkannt:

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

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