Ra 2016/02/0258•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0258
Ra 2016/02/0258Verwaltungsgerichtshof21.12.2016
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
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