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Ra 2016/02/0255•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0255
Ra 2016/02/0255Verwaltungsgerichtshof04.04.2017
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Verordnung unmittelbare Anwendung EURallg5/1
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes
aufgehoben.
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