Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0237

Ra 2016/02/0237Verwaltungsgerichtshof20.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0237

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2016

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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