Ra 2016/02/0236•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0236
Ra 2016/02/0236Verwaltungsgerichtshof07.04.2017
Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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