Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0230

Ra 2016/02/0230Verwaltungsgerichtshof10.01.2017

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0230

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.01.2017

Spruch

1. ) zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

2. ) den Beschluss gefasst:

Der Antrag der belangten Behörde vor dem Verwaltungsgericht, der Verwaltungsgerichtshof möge "in der Sache entscheiden", wird zurückgewiesen.

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