Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0171

Ra 2016/02/0171Verwaltungsgerichtshof08.11.2016

Regest

Begründung Begründungsmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0171

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es eine Übertretung des Kraftfahrgesetzes betrifft (entspricht Spruchpunkt 2 des Straferkenntnisses vom 12. April 2016), wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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