Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0159

Ra 2016/02/0159Verwaltungsgerichtshof24.10.2016

Regest

Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.2016

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.

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