Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0151

Ra 2016/02/0151Verwaltungsgerichtshof03.10.2016

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Besondere Rechtsgebiete Begründung Allgemein Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweismittel Zeugenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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