Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0150

Ra 2016/02/0150Verwaltungsgerichtshof03.10.2016

Regest

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Erstrevisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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