Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0137

Ra 2016/02/0137Verwaltungsgerichtshof09.09.2016

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0137

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020137.L00

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

2. den Beschluss gefasst:

Der Antrag der belangten Behörde des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht auf Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses wird zurückgewiesen.

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