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Ra 2016/02/0137•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0137
Ra 2016/02/0137Verwaltungsgerichtshof09.09.2016
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Antrag der belangten Behörde des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht auf Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses wird zurückgewiesen.
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