Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0133

Ra 2016/02/0133Verwaltungsgerichtshof24.10.2016

Regest

Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.2016

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

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