Ra 2016/02/0113•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0113
Ra 2016/02/0113Verwaltungsgerichtshof09.09.2016
Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
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