Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0113

Ra 2016/02/0113Verwaltungsgerichtshof09.09.2016

Regest

Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2016

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

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