Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0072

Ra 2016/02/0072Verwaltungsgerichtshof07.04.2017

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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