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Ro 2016/02/0027•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/02/0027
Ro 2016/02/0027Verwaltungsgerichtshof28.04.2017
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Antrag der Finanzmarktaufsichtsbehörde auf Zuspruch von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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