Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0008

Ra 2016/02/0008Verwaltungsgerichtshof04.02.2016

Regest

Spruch der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten Instanz "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Verfahrensrecht Verjährung Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.02.2016

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

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