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Ra 2016/01/0295•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/01/0295
Ra 2016/01/0295Verwaltungsgerichtshof05.12.2017
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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