Ra 2016/01/0266•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/01/0266
Ra 2016/01/0266Verwaltungsgerichtshof25.04.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird dahingehend abgeändert, dass die Beschwerde des Mitbeteiligten gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 29. März 2016, Zl. E1/24579/2016, abgewiesen wird.
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