Ra 2016/01/0206•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/01/0206
Ra 2016/01/0206Verwaltungsgerichtshof28.02.2017
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.