Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/01/0154

Ra 2016/01/0154Verwaltungsgerichtshof20.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/01/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016010154.L00.1

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird bezüglich der Übertretung des Abzeichengesetzes (Punkt 6. der Tatumschreibung im verwaltungsbehördlichen Straferkenntnis) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein weiterer Kostenzuspruch findet nicht statt.

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