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Ra 2016/01/0126•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/01/0126
Ra 2016/01/0126Verwaltungsgerichtshof20.12.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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