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Ra 2016/01/0058•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/01/0058
Ra 2016/01/0058Verwaltungsgerichtshof24.05.2016
Ermessen VwRallg8 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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