Fr 2016/01/0016•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/01/0016
Fr 2016/01/0016Verwaltungsgerichtshof07.09.2016
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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