Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/01/0013

Fr 2016/01/0013Verwaltungsgerichtshof24.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/01/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.2016

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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