Fr 2016/01/0013•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/01/0013
Fr 2016/01/0013Verwaltungsgerichtshof24.10.2016
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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