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Ra 2015/22/0151•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/22/0151
Ra 2015/22/0151Verwaltungsgerichtshof17.10.2016
Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
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