Ra 2015/22/0127•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/22/0127
Ra 2015/22/0127Verwaltungsgerichtshof15.12.2015
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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