Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/22/0125

Ra 2015/22/0125Verwaltungsgerichtshof15.12.2015

Regest

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/22/0125

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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