Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/22/0123

Ra 2015/22/0123Verwaltungsgerichtshof21.01.2016

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/22/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.01.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Zweitrevisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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