Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/22/0114

Ra 2015/22/0114Verwaltungsgerichtshof15.12.2015

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/22/0114

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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