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Ra 2015/22/0097•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/22/0097
Ra 2015/22/0097Verwaltungsgerichtshof16.09.2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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