Ra 2015/22/0091•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/22/0091
Ra 2015/22/0091Verwaltungsgerichtshof16.09.2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Inhalt des Spruches Diverses Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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