Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/22/0068

Ra 2015/22/0068Verwaltungsgerichtshof17.11.2015

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/22/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat jeder Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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