Ra 2015/22/0068•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/22/0068
Ra 2015/22/0068Verwaltungsgerichtshof17.11.2015
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat jeder Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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