Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/22/0022

Ro 2015/22/0022Verwaltungsgerichtshof12.10.2015

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/22/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.2015

Spruch

1. den Beschluss gefasst:

Soweit sich die Revision gegen Spruchpunkt II. des angefochtenen Erkenntnisses richtet, wird sie zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Spruchpunkt I. des angefochtenen Erkenntnisses wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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