projekte
Ro 2015/22/0016•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/22/0016
Ro 2015/22/0016Verwaltungsgerichtshof17.03.2016
Besondere Rechtsgebiete
Spruchpunkt I des angefochtenen Erkenntnisses wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.