Ra 2015/22/0008•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/22/0008
Ra 2015/22/0008Verwaltungsgerichtshof30.07.2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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