Verwaltungsgerichtshof Fe 2015/22/0001

Fe 2015/22/0001Verwaltungsgerichtshof07.12.2016

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fe 2015/22/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.2016

Spruch

Gemäß § 67 VwGG wird die Rechtswidrigkeit des am 25. September 2012 durch Ausfolgung einer Aufenthaltstitelkarte erlassenen Bescheids der Bezirkshauptmannschaft M, MDS3-F-121765, mit dem der am XX 1990 geborenen georgischen Staatsangehörigen K T eine Aufenthaltsbewilligung (Aufenthaltstitelkarte Nr. A) gemäß § 62 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz für die Zeit vom 19. September 2012 bis zum 3. September 2013 erteilt wurde, mangels Vorliegen eines alle Risken abdeckenden Krankenversicherungsschutzes im Sinn des § 11 Abs. 2 Z 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz festgestellt.

Die in diesem Verfahren erwachsenen Kosten der Parteien sind Kosten des Rechtsstreits vor dem antragstellenden Gericht.

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