Ra 2015/21/0191•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0191
Ra 2015/21/0191Verwaltungsgerichtshof28.01.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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