Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0174

Ra 2015/21/0174Verwaltungsgerichtshof15.03.2016

Regest

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0174

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015210174.L00

Spruch

Im Übrigen wird der Revision Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis, soweit damit über die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005 abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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