Ra 2015/21/0141•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0141
Ra 2015/21/0141Verwaltungsgerichtshof15.10.2015
Besondere Rechtsgebiete
Das genannte Erkenntnis wird im angefochtenen Spruchpunkt II. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.