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Ra 2015/21/0114•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0114
Ra 2015/21/0114Verwaltungsgerichtshof28.01.2016
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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