Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/21/0035

Ro 2015/21/0035Verwaltungsgerichtshof24.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/21/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015210035.J00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.