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Ro 2015/21/0030•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/21/0030
Ro 2015/21/0030Verwaltungsgerichtshof03.09.2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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