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Ro 2015/21/0026•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/21/0026
Ro 2015/21/0026Verwaltungsgerichtshof15.10.2015
Begründung von Ermessensentscheidungen Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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