Ro 2015/21/0023•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/21/0023
Ro 2015/21/0023Verwaltungsgerichtshof03.09.2015
Besondere Rechtsgebiete
Im Übrigen (Ausspruch nach § 22a Abs. 3 BFAVG) wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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