Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/21/0022

Ro 2015/21/0022Verwaltungsgerichtshof30.06.2015

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/21/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015210022.J00

Spruch

Das bekämpfte Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt A. I.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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