Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/21/0018

Ro 2015/21/0018Verwaltungsgerichtshof03.09.2015

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Verordnung unmittelbare Anwendung EURallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/21/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.09.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015210018.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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