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Ro 2015/21/0013•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/21/0013
Ro 2015/21/0013Verwaltungsgerichtshof30.06.2015
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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