projekte
Ro 2015/21/0011•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/21/0011
Ro 2015/21/0011Verwaltungsgerichtshof30.06.2015
Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Verordnung unmittelbare Anwendung EURallg5/1 Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt A. V. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
II) den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.